AAO

Rechtzeitig mit geeignetem Equipment und einer starken Mannschaft vor Ort

Die Alarm- und Ausrückordnung (AAO) der Feuerwehren der Stadt Reinbek regelt die Alarmierung, die die Leitstelle (IRLS) bei Erhalt eines Notrufes auslöst. Entsprechend dem Umfang und der Art der Schadenslage sowie der Uhrzeit und Ausrüstung werden eine oder mehrere Feuerwehren bzw. nur einzelne Fahrzeuge oder Einsatzmittel alarmiert. Aufgrund der unterschiedlichen personellen Situationen wird eine unterschiedliche Alarmierung zur Tages- und Nachtzeit umgesetzt.

Abweichend von der AAO werden bei Objekten mit besonderer Gefährdung (Krankenhaus, Altenheime, Schulen oder bestimmte Industriebetriebe) in Reinbek immer die Feuerwehren Reinbek (Gesamt), Schönningstedt (Gesamt) und Ohe (Gesamt) gemeinsam alarmiert.